Antrag auf Mutter-Kind-Kur – leicht gemacht

Wir unterstützen Sie gerne von Anfang an bei Ihrem Antrag auf Mutter-Kind-Kur. Informationen zur Antragstellung können Sie sich herunterladen, ausfüllen bzw. von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausfüllen lassen und an das Beratungsteam senden oder auch direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

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Informationen zum Antrag

Um die benötigten Unterlagen zu erhalten, können Sie uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder diese kostenfrei bestellen oder herunterladen

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  • Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit der stationären Maßnahme, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in einem ärztlichen Attest bestätigen muss.

Antragsunterlagen und Ärztliche Atteste

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt. Danach schicken Sie uns alle ausgefüllten Antragsunterlagen inklusive der ärztlichen Atteste ("Verordnungsbögen" 64 und ggf. 65) im Original wieder zurück.

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  • Das ärztliche Attest schicken Sie entweder an uns oder, zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen, direkt an Ihre Krankenversicherung.

Prüfung und passende Klinik

Wir prüfen Ihre Unterlagen auf Inhalt und Vollständigkeit und reservieren gemeinsam mit Ihnen einen Termin in einer unserer acht Mutter-Kind- bzw. sieben Vater-Kind-Kur-Kliniken

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  • Einen freien Platz in einer unserer Kliniken können Sie direkt online reservieren – oder Sie rufen unser Beratungsteam unter der Nummer 0761 / 45 39 039​​​​​​​ (Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr) an.

Wir reichen alles für Sie ein

Mit Ihrer Einverständniserklärung reichen wir die Originalunterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein und beobachten für Sie die einzuhaltenden Fristen

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  • Die Krankenkasse prüft, ob die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und bewilligt die Kur dann in der Regel innerhalb von drei Wochen.

Annahme oder Ablehnung

Bei einer Zusage der Kostenübernahme erhalten Sie die Information von Ihrer Krankenkasse. Bitte geben Sie uns diesbezüglich Bescheid. Im Falle einer Ablehnung können wir Sie in den meisten Fällen bei Ihrem Widerspruch unterstützen. Bitte auch dann eine Information an uns.

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  • Wenn die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides Widerspruch einlegen.

Wunsch- und Wahlrecht bei der Klinikauswahl

Wenn es um die Auswahl einer passenden Klinik für Ihren Rehaaufenthalt geht, haben Sie ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht (2015 durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gestärkt). Sie können Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung schon bei der Antragstellung mitteilen, in welcher Einrichtung Sie aufgenommen werden möchten.

Wichtig ist, dass die Klinik für Ihre Behandlung besonders geeignet ist, medizinische und therapeutische Leistungen sowie die Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen.

Sollte die Versicherung Ihrem Klinikwunsch nicht nachkommen, haben Sie selbstverständlich ein Widerspruchsrecht. Auch bei Fragen hierzu hilft Ihnen unser Beratungsteam gerne weiter: 0761 / 45 39 039​​​​​​​. Montag bis Freitag von 8 – 17 Uhr. 

Weitere Informationen zum Antrag

Mutter-Kind-Kur: Freie Plätze + Online-Reservierung

Unsere Freie Plätze + Online-Reservierung unterstützt Sie dabei, die für Sie passende Klinik zu finden.

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Hier können Sie bequem Ihre Indikation angeben und erhalten danach anzeigt, an welchem Standort Sie und Ihre Kinder optimal behandelt werden können. Bei passender Indikation ist eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenversicherung (zum Beispiel AOK, DAK, IKK, KKH, Techniker Krankenkasse) möglich.

Eine komplette Übersicht unserer Mutter-Kind-Kliniken mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Service für BARMER-Versicherte

Wenn Sie bei der BARMER krankenversichert sind, ist der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur für Sie besonders einfach. Damit Ihr Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur bei der BARMER schnell und unkompliziert bearbeitet wird, unterstützen und beraten wir Sie gerne.

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Für Barmer Versicherte bieten wir exklusive Kontingente in unseren 8 Kliniken für Mutter-Kind- und Vater-Kind-Kuren an. Über unser kostenloses Beratungstelefon erfahren Sie mehr darüber. Alle angezeigten Standorte sind durch die Barmer Krankenkasse zugelassen. Eine komplette Übersicht unserer Barmer Vertragskliniken mit weiteren Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass eine Onlinereservierung für Barmer Versicherte nicht möglich ist. Rufen Sie uns einfach an unter der 0761 / 45 39 039 

Montag – Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr.
Am 23.12.2024 ab 8:00 Uhr wieder erreichbar

Kontakt: Schreiben Sie uns