Jede eingehende Hinweismeldung wird ungeachtet des Meldeweges vertraulich behandelt und entsprechend geschützt.
Das bedeutet, dass Ihre Identität ausschließlich dem Hinweisgeberschutzbeauftragten bekannt sein wird und er diese ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlichen wird. Darüber hinaus werden auch die Inhalte Ihrer Meldung ausschließlich einem eingeschränkten Personenkreis zugänglich sein, die darüber hinaus einer Ver-schwiegenheitsverpflichtung unterliegen.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen oder weitere Repressalien brauchen Sie dabei nicht zu befürchten. Dies wäre nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unzulässig, sofern die Voraussetzungen für den Hinweisgeberschutz erfüllt sind.
Um sicherzustellen, dass Ihre Meldung vertraulich behandelt wird und die Integrität des gemeldeten Sachverhalts jederzeit gewahrt bleibt, bitten wir Sie, für die Abgabe einer Hinweismeldung ausschließlich den vorgegebenen Meldeweg zu nutzen. Dabei unterscheiden wir zwischen dem Hinweisgeberkanal der Kur + Reha GmbH sowie der Kur + Reha Klinik GmbH. Für beide Organisationen haben wir jeweils einen separaten Hinweisgeberkanal eingerichtet, welcher über die beiden nachfolgenden Links abrufbar ist.
Damit können wir gewährleisten, dass die Meldungen stets vertraulich behandelt werden und nur berechtigte Personen Zugang zu Ihrer Hinweismeldung erhalten.