Für die Reha müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, wenn Sie berufstätig und gesetzlich sozialversichert sind, in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie z.B. Rentnerinnen und Rentner sind bei der Krankenversicherung. Auch Patientinnen und Patienten mit Beihilfe oder privater Krankenversicherung können meist einen Antrag bei ihrer Versicherung stellen.
Für die Antragstellung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die notwendigen Bescheinigungen und Befundberichte aus (ärztlicher Antrag). Für die Antragstellung müssen Sie einige Formulare ausfüllen Dabei helfen Ihnen die Beratungsstellen der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung. Unterstützung bekommen Sie außerdem bei den Suchtberatungsstellen.
Wenn die Reha medizinisch notwengig ist, erhalten Sie nach ca. 3 bis 6 Wochen eine Kostenzusage. Bei einer Ablehnung kann ein Widerspruch sinnvoll sein.